Wie sehen Sie die Lebensbedingungen von Asylsuchenden in Friedrichsdorf?
Leider haben wir keinen Einblick im Einzelfall, aber nach Auskunft des Amts und der Träger der Wohnheime geht es den geflüchteten Menschen leidlich gut. Wir sehen und gehen davon aus, dass Familien in einem angstfreien und sicheren Raum leben und sich in ihrer Umgebung wohl fühlen.
Was ist Ihre Meinung zu den Gemeinschaftsunterkünften?
Nötig sind diese Unterkünfte leider noch, solange es keinen individuellen Wohnraum für die geflüchteten Menschen gibt- und Sie können uns glauben: Wir sind nicht glücklich mit der bestehenden Situation.
Sehen Sie Alternativen?
Wir sind traditionell und in Übereinstimmung mit der FDP Kreistagsfraktion HTK grundsätzlich für eine dezentrale Unterbringung von Geflüchteten, also der Unterbringung in Wohnungen. Das ist ja auch in vielen Gemeinden des HTK gelungen. Bei steigenden Zahlen (im Moment steigen sie nicht) kann man das aber nicht immer und überall gewährleisten. Die Alternativen zu Gemeinschaftsunterkünften sind dann nur noch Container oder Zelte, was natürlich unbedingt zu vermeiden ist.
Gemeinschaftsunterkünfte haben umgekehrt häufig den Vorteil, dass sie verkehrsgünstig gelegen sind und z.B. Einkaufsmöglichkeiten und andere wichtige Infrastruktur einfach zu erreichen ist.
Denken Sie, dass wir als Hugenottenstadt eine besondere Verpflichtung haben?
Jede Kommune hat aus liberaler Sicht die Verpflichtung, geflüchtete Menschen menschenwürdig und bestmöglich unterzubringen. Das haben wir als Hugenottenstadt durchaus bewiesen, indem wir alle verfügbaren Räume zur Verfügung gestellt haben, einschließlich des Rathauses.
Darüber hinaus bemüht sich Friedrichsdorf nachhaltig mit freiwilligen und ehrenamtlichen Initiativen konkret zur Unterstützung der geflüchteten Menschen beizutragen, wie Ihnen durchaus bekannt sein dürfte.
Angesicht der Dramen an den EU-Außengrenzen und den Hilferufen der Seenotrettung haben mehr als 200 Gemeinden ihren Willen bekundet, Geflüchtete zusätzlich aufzunehmen. Was halten Sie davon?
Die kommunale Entscheidungsbefugnis im Zusammenhang mit der Aufnahme geflüchteter Menschen ist unseres Wissens weder gesetzlich noch verfassungsrechtlich vorgesehen. Kommunen können keine eigenständigen Entscheidungsbefugnisse beanspruchen; sie sind nur Vollzugsbehörden unter der Fachaufsicht und dem Weisungsrecht des Landes.
Hinsichtlich der Aufnahme größerer Gruppen geflüchteter Menschen aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sind sie nach gegebener Gesetzeslage abhängig von der Entscheidung von Land und Bund. Erst nach der Aufnahme, wenn es um die Unterbringung, Betreuung und Integration aufgenommener Flüchtlinge geht, verlagert sich der Schwerpunkt der Aufgabenerledigung auf die Kommunen.