Spenden als Beitrag zur Demokratie
Neben der Stimme am Wahltag und der Mitgliedschaft ist die Spende die dritte wesentliche Säule für die Unterstützung einer Partei durch die Bürger. Spenden sind ein wichtiger und sehr persönlicher Beitrag des einzelnen Bürgers für die Politik seiner Wahl und Ausdruck persönlicher Willensbekundung. Eine Spende an eine Partei stärkt die Demokratie in Deutschland. Deswegen werden Spenden von Bürgerinnen und Bürgern an politische Parteien als ein staatsbürgerlicher Beitrag von unserem Parteiengesetz ausdrücklich durch staatliche Zuschüsse honoriert und sind zudem steuerlich absetzbar.
Spendenabwicklung
Die ordnungsgemäße Verbuchung und die Ausstellung der steuerlich relevanten Spendenbescheinigung übernimmt der Liberale Parteiservice (LiPS). Spenden werden in jedem Einzelfall auf ihre Herkunft und ihre Zulässigkeit geprüft. Rechtswidrig erworbene Spenden, beispielsweise Spenden unklarer Herkunft, werden ungeachtet des Betrages abgelehnt und an das Präsidium des Deutschen Bundestages überwiesen.
Politische Einflussnahme
Gemäss dem Parteiengesetz werden alle Spenden über 10.000,00 € vom Bundestagspräsidenten und im FDP-Rechenschaftsbericht veröffentlicht. Dieser ist auf der FDP-Homepage einzusehen. Diese Veröffentlichungspflicht dient dazu, einer etwaigen politischen Einflussnahme bei der Willensbildung innerhalb einer Partei durch Dritte vorzubeugen.
Spenden für den politischen Zweck
Spenden sind freiwillige Zahlungen, ohne materielle Gegenleistungen. Ihre Spende fließt in den Etat der FDP-Friedrichsdorf. Wenn Sie eine Aktion der FDP-Friedrichsdorf zum Anlass einer Spende nehmen, fließt dieses Geld ebenfalls in den Etat der FDP-Friedrichsdorf und wird ausschließlich auf Grundlage der Satzung, der strategischen Ausrichtung und der Beschlusslage der FDP-Friedrichsdorf für das Aktionsziel eingesetzt.
Steuerliche Informationen
Spenden an Parteien sind steuerlich abzugsfähig.
Als Privatperson können Sie Ihre Spende an die FDP bis zu 3.300 € im Jahr steuerlich geltend machen, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 6.600 €, unabhängig davon, ob Sie zusätzlich etwa an Vereine oder für andere gemeinnützige Zwecke spenden.
Eine Spende von 500 € kostet Sie im günstigsten Fall 250 € und bedeutet für die FDP bis zu 725 €, denn:
Die steuerliche Vergünstigung ist gestaffelt.
Für die ersten 1.650 € bzw. 3.300 € werden Ihnen nach § 34g EstG exakt 50% der gespendeten Summe von der Steuerschuld abgezogen. Darüber hinaus gehende Beiträge können Sie bis zur Höhe von 1.650 € bzw. 3.300 € nach § 10b EstG in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen. Sie reduzieren die Steuerzahlung folglich in Höhe des individuellen Steuersatzes.
Jeder Euro, den Sie uns spenden, ist für uns bis zu 1,45 € wert.
Für Spenden bis zu 3.300 € je natürlicher Person und Jahr bekommt die FDP zusätzlich für jeden Spendeneuro bis zu 0,45 € im Rahmen der staatlichen Unterstützung der Parteien.
Zusätzliche Hinweise
Steuerliche Vergünstigungen genießen ausschließlich natürliche Personen.
Spenden von juristischen Personen sind natürlich zulässig und gewünscht, können aber steuerlich nicht abgesetzt werden.
Spenden von Personengesellschaften werden wie Spenden von juristischen Personen behandelt, es sei denn, sie können einzelnen natürlichen Personen zugerechnet werden.
Für Spenden von Berufsverbänden und steuerbegünstigten Verbänden gelten Sonderbestimmungen, über die wir erforderlichenfalls gerne Auskunft geben.
Anonyme Spenden über 500 € dürfen nicht angenommen werden.
Für Spender, die weder deutsche Staatsbürger noch EU Bürger sind, gilt: Spenden über 1.000 € dürfen nicht angenommen werden.
Barspenden über 1000 € dürfen nicht angenommen werden.
Alle Spenden sind unter Angabe von Name und Anschrift des Spenders mit dem Rechenschaftsbericht der FDP zu veröffentlichen, sofern die Spenden den Betrag von 10.000 € je Person und Kalenderjahr überschreiten.
Großspenden von über 50.000 € müssen unverzüglich dem Bundestagspräsidenten gemeldet und von diesem zeitnah veröffentlich werden.
Für Parteimitglieder gilt: Mitgliedsbeiträge und Spenden werden als Zuwendungen zusammengefasst, die als Gesamtsumme steuerlich geltend zu machen ist.
Stand: Diese Regelungen beruhen auf dem aktuellen Parteiengesetz.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Internetangebot des Deutschen Bundestages.